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Leistung:
Für buchführungspflichtige Mandanten:
- Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) nach den handelsrechtlichen (HGB) und steuerrechtlichen Vorschriften
- Erstellung des Anhangs
- Erstellung eines Erläuterungsberichtes
- beratende Mitwirkung bei der Erstellung des Lageberichtes
- Erstellung einer Eröffnungsbilanz
- Erstellung eines Zwischenabschlusses
- Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz
- Erstellung einer Liquidationsbilanz
Für nicht buchführungspflichtige Mandanten:
- Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG einschliesslich der Anlage EÜR
- Erstellung eines Erläuterungsberichtes
Gebühren:
Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Die Gebühr für die Erstellung des Jahresabschlusses ergibt sich aus dem geltenden "Gebührensatz" für den Gegenstandswert, welcher sich aus der Hälfte der Bilanzsumme und des Jahresumsatzes ergibt. Für eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ergibt sich der Gegenstandswert aus den Einnahmen bzw. Ausgaben, wobei die jeweils grössere Position den Wert bildet.
Entsprechend des Schwierigkeitsgrades und der Komplexität der Bilanz bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ergibt sich die Spanne der Honorarhöhe.
Für Vorarbeiten, die über das übliche Mass hinaus gehen, wird die Zeitgebühr berechnet.
Beispiele:
Ein buchführungspflichtiger Gewerbetreibender hat im Jahr folgende Einnahmen und Ausgaben:
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Bilanzsumme
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100.000,00 EUR
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Umsatzerlöse
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300.000,00 EUR
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Gegenstandswert
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200.000,00 EUR
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Gebühr für die Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz und GuV)
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mittlere Gebühr (25/10)
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1.100,00 EUR
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Gebühr für die Erstellung des Anhangs
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mittlere Gebühr (7/10)
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308,00 EUR
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Gebühr für die Erstellung eines Erläuterungsberichtes
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mittlere Gebühr (7/10)
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308,00 EUR
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zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer
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Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat folgende Einnahmen und Ausgaben:
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Einnahmen
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250.000,00 EUR
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Ausgaben
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200.000,00 EUR
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Einkünfte
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50.000,00 EUR
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Gegenstandswert
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250.000,00 EUR
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Gebühr für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
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mittlere Gebühr (13/10)
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638,30 EUR
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Gebühr für die Erstellung eines Erläuterungsberichtes
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mittlere Gebühr (7/10)
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343,70 EUR
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zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer
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Entsprechend des Schwierigkeitsgrades und der Komplexität der Bilanz bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Abweichung nach unten bzw. nach oben möglich.
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