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Leistung:
Die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung beinhaltet folgende Leistungen:
- Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten
- Berechnung von Nettolöhnen und Abzügen (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Rentenversicherungsbeiträge, Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Anrechnung von Abschlagszahlungen, Pauschalierte Lohnsteuer)
- Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die Arbeitnehmer
- Erstellung der Lohnsteuer-Anmeldung
- Erstellung der Beitragsnachweise zur Sozialversicherung
Zusätzlich werden insbesondere folgende Leistungen erbracht:
- Erstellung von Überweisungsträgern für Arbeitnehmer, Krankenkassen und Finanzämter
- An- und Abmeldungen bei Krankenkassen
- Berechnung der Bezüge für Arbeitszeiten, Schlechtwetterzeiten/ Kurzarbeiterzeiten, Urlaubsgelder/ Weihnachtsgelder/ anteiliges 13. Monatsgehalt, Tantiemen
- Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Anfertigung der Meldung für die Schwerbehindertenabgabe
- Anträge bei Behörden auf Gewährung von Lohnzuschüssen
- Fertigung des Jahresentgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft
- Erstellung von Buchungslisten, Lohnartenlisten, Kostenstellenlisten, Kostenträgerlisten,
- Einarbeitung pfändbarer Beträge
- Anträge an Krankenkassen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
- Meldungen an Berufsverbände über Lohnwerte
- Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes und das Ausstellen von entsprechenden Verdienstbescheinigungen
- Betreuung und Teilnahme bei
– Lohnsteuer-Außenprüfungen – Sozialversicherungsprüfungen – Prüfungen durch das Arbeitsamt
- Beratung zu Sonderfragen z.B.
– geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) – kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse – Beschäftigung von Studenten, Schülern, Praktikanten
Gebühren:
Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung wird nach einer Betragsrahmengebühr abgerechnet.
Für die erstmalige Einrichtung der Lohnkonten und Aufnahme der Stammdaten ist je Arbeitnehmer eine gesonderte Gebühr abzurechnen.
Für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung wird die Zeitgebühr berechnet.
Die Vereinbarung einer monatlichen Pauschale ist möglich.
Beispiel:
Ein Unternehmer hat monatlich 4 Gehaltsempfänger und 3 Lohnempfänger:
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monatliche Gebühr:
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pro Arbeitnehmer:
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insgesamt:
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mittlere Gebühr
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8,80 EUR
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61,60 EUR
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zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer
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