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Leistung:
Anfertigung von betrieblichen Steuererklärungen:
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Gesonderte und Einheitliche Gewinnfeststellung
Anfertigung von privaten Steuererklärungen:
- Einkommensteuererklärung für Selbständige, Arbeitnehmer, Rentner, Steuerpflichtige mit Vermietung und Verpachtung sowie andere steuerpflichtige Personen
- Schenkungssteuererklärung
- Erbschaftsteuererklärungen
Gebühren:
Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Die Gebühr für die Erstellung einer betrieblichen Steuererklärung ergibt sich ergibt sich aus dem Gegenstandswert (Jahresumsatz oder Summe des Aufwands) und einem Zehntelsatz. Die Bestimmung des Zehntelsatzes erfolgt nach Belegumfang und Schwierigkeit.
Wie bei den betrieblichen Steuererklärungen ergibt sich die Gebühr für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung ergibt sich aus dem Gegenstandswert (Jahresumsatz oder Summe des Aufwands) und einem Zehntelsatz. Sie setzt sich allerdings aus vielen Positionen zusammen, welche unterschiedlich gewichtet werden können.
Beispiele:
1. Ein Gewerbetreibender hat folgende Einnahmen und Ausgaben:
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Einnahmen
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250.000,00 EUR
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Ausgaben
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200.000,00 EUR
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Einkünfte
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50.000,00 EUR
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10% der Einnahmen (= Gegenstandswert für die Umsatzsteuererklärung)
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25.000,00 EUR
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Gewerbeertrag (= Gegenstandswert für die Gewerbesteuererklärung)
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50.000,00 EUR
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Gebühr für die Gewerbesteuererklärung:
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mittlere Gebühr (3/10)
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313,80 EUR
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Gebühr für die Umsatzsteuererklärung:
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mittlere Gebühr (3/10)
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274,40 EUR
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zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer
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Entsprechend des Schwierigkeitsgrades und der Komplexität der Steuererklärung ist eine Abweichung nach unten bzw. nach oben möglich.
2. Anfertigung einer Einkommensteuererklärung mit folgenden Einkünften:
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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn 62.000,00 EUR, Werbungskosten 2.000,00 EUR)
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60.000,00 EUR
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Mieteinnahmen 10.000,00 EUR, Schuldzinsen, AfA, Sonstige Werbungskosten 15.000,00 EUR)
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-5.000,00 EUR
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Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen 3.000,00 EUR, Werbungskosten 500,00 EUR)
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1.750,00 EUR
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Summe der Einkünfte
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56.750,00 EUR
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Gebühr für die Einkommensteuererklärung:
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Summe der jeweiligen mittleren Gebühren
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876,60 EUR
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zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlicher Umsatzsteuer
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Entsprechend des Schwierigkeitsgrades und der Komplexität der Steuererklärung ist eine Abweichung nach unten bzw. nach oben möglich.
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